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Leistung Detail

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt/Ordnungsamt
Gemeinde Valley

  • +49 8024 47734-199
  • info@gemeinde-valley.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Reisepassantrag/Personalausweisantrag bitte Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

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