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Leistung Detail

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung
nicht vorhandene Leistungen in Valley
Gemeinde Valley

  • +49 8024 47734-199
  • info@gemeinde-valley.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Reisepassantrag/Personalausweisantrag bitte Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

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