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Montag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag 07:00 - 11:00
Leistung Detail
Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauhof/Wasserwerk
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