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Leistung Detail

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Geschäftsleitung u Standesamt
Gemeinde Valley

  • +49 8024 47734-199
  • info@gemeinde-valley.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Reisepassantrag/Personalausweisantrag bitte Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

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