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Leistung Detail

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsbehelf
Bauamt
Gemeinde Valley

  • +49 8024 47734-199
  • bauverwaltung@gemeinde-valley.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Reisepassantrag/Personalausweisantrag bitte Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

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