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Leistung Detail

Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
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