- +49 8024 47734-0
- +49 8024 47734-199
- bauverwaltung@gemeinde-valley.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Leistung Detail
Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiterin
Bauamtsleitung
Sachbearbeiterin