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Häckselaktion im Herbst 21. - 22.10.2025

Die Häckselaktion erleichtert das Kompostieren von größeren Ästen sowie Schnittgut von Sträuchern und Stauden im Garten. Sie fördert die Eigenkompostierung und stellt eine besonders umweltfreundli-che Möglichkeit dar, Gartenabfälle zu entsorgen. Das durch den Häcksler zerkleinerte Grüngut bietet Mikroorganismen im Kompost mehr Oberfläche um zu arbeiten. Zusätzlich sorgt das Häckselmaterial im Komposthaufen für eine bessere Belüftung und verhindert Fäulnis sowie unangenehme Gerüche, die durch überschüssige Feuchtigkeit entstehen können.

Teilnehmen an der Häckselaktion 

•    Es können nur Privathaushalte teilnehmen.
•    Die Anmeldung muss eine volle Woche vor Beginn bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Nach-meldungen können nicht berücksichtigt werden.
•    Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanzflächen.
•    Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8 cm. Sperrige Äste kön-nen in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden.
•    Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an der Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr lässt sich in einer Viertelstunde verarbeiten.
•    15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material entspricht dies ca. 4 m³. Der Aufwand hierfür ist in den Müllgebühren enthalten. Jede weitere Viertelstunde kostet 27,00 Euro und ist nur gegen Barzahlung beim Fahrer des Häckslers durch den angemelde-ten Teilnehmer oder einen Beauftragten möglich. Die maximale Häckseldauer beträgt 45 Minuten. Das VIVO KU bittet darum, keine Sammelhaufen bereitzulegen, da sonst die Menge dem jeweili-gen Anwesen nicht zugeordnet werden kann.
•    Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine Pfähle, Bretter, Latten!
•    Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht möglich.
•    Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen Straßen und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3 m breit sein. Weitere 2 bis 3 Meter Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt.
•    Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt.