Informationen zur Bürgerversammlung 2021

Die abgesagte Bürgerversammlung vom 16.11.2021 für das Jahr 2021 muss laut Bay. GO Art. 120b Abs. 1 bis zum 31.03.2022 nachgeholt werden. Sollte das Pandemiegeschehen dies bis dahin nicht zulassen, werden wir einen Ersatzbericht veröffentlichen.