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Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Beschreibung
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Bauhof/Wasserwerk
Bauhof

  • Montag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Dienstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Mittwoch 07:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Donnerstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Freitag 07:00 - 11:00

Anton Dold

Mitarbeiter

Wasserwart

Gerhard Probst

Arbeitsbereichsleiter

Leiter Bauhof und Wasserwerk

Michael Riemesch

Mitarbeiter

Bauhof und Kläranlagen-Stellvertreter

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