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Bodenrichtwerte Valley Auskünfte

    Zuständig für die Bodenrichtwertauskünfte in der Gemeinde Valley ist das Landratsamt Miesbach – Gutachterausschuss, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach.

    Bodenrichtwertauskünfte:

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes.

    Alle zwei Jahre werden von den Gutachterausschüssen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten die Bodenrichtwerte neu ermittelt und veröffentlicht.

    Grundsätzlich kann jedermann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

    Eine solche Auskunft ist allerdings nur mittels schriftlichen Antrags auf Bodenrichtwertauskunft und nur beim Landratsamt möglich. Die Gemeinden können weder telefonisch noch schriftlich Bodenrichtwertauskünfte erteilen.

    Zuständig für die Bodenrichtwertauskünfte in der Gemeinde Valley ist das Landratsamt Miesbach – Gutachterausschuss, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach.

    Den Antrag auf Bodenrichtwertauskunft finden Sie auf der Homepage des Landkreises Miesbach unter https://www.landkreis-miesbach.de/Bauen-Umwelt/Staatliches-Bauamt/Bauleitplanung-Gutachterausschuss-Bodenrichtwerte/

    Auch beim Landratsamt Miesbach erfolgt die Bodenrichtwertauskunft ausschließlich schriftlich. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € verlangt.

    Alternativ hierzu können über das Portal www.boris-bayern.de ebenfalls Bodenrichtwertauskünfte abgerufen werden. Hier wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 € fällig.

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