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Häckselaktion im Herbst

    Die Häckselaktion erleichtert das Kompostieren von sperrigem Astwerk sowie Strauch- und Stauden-schnitt im Hausgarten. Sie unterstützt die Eigenkompostierung und ist somit die sinnvollste und umwelt-freundlichste Art, Gartenabfälle zu entsorgen. Das durch den Häcksler zerkleinerte und zerfaserte Grün-gut bietet Mikroorganismen im Komposthaufen mehr Angriffsfläche. Häckselmaterial als Beimischung im Komposthaufen fördert die Durchlüftung und hilft, Fäulnis und üblen Geruch durch zu viel Nässe zu vermeiden.

    Teilnehmen an der Häckselaktion
     Es können nur Privathaushalte teilnehmen.
     Die Anmeldung muss eine volle Woche vor Beginn bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Nach-meldungen sind nicht möglich.
     Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanzflächen.
     Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8 cm. Sperrige Äste kön-nen in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden.
     Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an der Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr lässt sich in einer Viertelstunde verarbeiten.
     15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material entspricht dies ca. 4 m³. Der Aufwand hierfür ist in der allgemeinen Müllgebühr enthalten. Jede weitere Vier-telstunde kostet 27,00 Euro und ist nur gegen Barzahlung beim Fahrer des Häckslers durch den angemeldeten Teilnehmer oder einen Beauftragten möglich. Die maximale Häckseldauer beträgt 45 Minuten. Das VIVO KU bittet darum, keine Sammelhaufen bereitzulegen, da sonst die Menge dem jeweiligen Anwesen nicht zugeordnet werden kann.
     Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine Pfähle, Bretter, Latten!
     Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht möglich.
     Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen Straßen und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3 m breit sein. Weitere 2 bis 3 Meter Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt.
     Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt.
    Termine
    Bad Wiessee
    17. – 18.10.
    Otterfing
    9. – 12.10.
    Bayrischzell
    27.09
    Rottach-Egern
    18. – 19.9.
    Fischbachau
    25. – 27.9.
    Schliersee
    4. – 6.10.
    Gmund
    4. – 6.10.
    Tegernsee
    20. – 21.9.
    Hausham
    18. – 19.9.
    Valley
    17. – 18.10.
    Holzkirchen
    9. – 12.10.
    Waakirchen
    23. – 25.10.
    Irschenberg
    20.9.
    Warngau
    23. – 24.10.
    Kreuth
    19.10.
    Weyarn
    4. – 6.10.
    Miesbach
    25. – 27.09.

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